Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir bieten Beratung für Schwangere, werdende Eltern, Beratung zur Familienplanung und Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 218 und § 219 StGB.
Wir unterstützen Sie:
- wenn Sie sich zu gesetzlichen Regelungen z. B. Mutterschutz, Sorgerecht, Elternzeit informieren möchten,
- wenn Sie sich zu finanziellen Ansprüchen für Familien z. B. Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsvorschuss, Kindergeldzuschlag informieren wollen,
- bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen,
- in schwierigen Lebenssituationen z. B. wenn sie alleinerziehend sind oder in materielle Not geraten sind und z. B. Anträge an Stiftungen oder für Diakoniemittel stellen möchten,
- wenn Sie Konflikte mit Ihrem Partner oder Angehörigen belasten,
- wenn Angst vor Verantwortung Sie beschäftigt,
- wenn Sie Rat und Unterstützung nach der Geburt Ihres Kindes oder Kontakt zu anderen jungen Eltern suchen.
Bringt eine ungeplante Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen sollten? Wir sind da, wenn Sie …
- Hilfe zur Entscheidung benötigen, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder bereits entschieden haben, die Schwangerschaft abzubrechen (Ausstellung der gesetzlichen Beratungsbescheinigung, Antrag auf Kostenübernahme für Krankenkasse)
- mehr über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs wissen wollen, oder
Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch wünschen, - spezielle Unterstützung und Hilfe für ein Leben mit dem Kind benötigen würden,
- niemand von Ihrer Schwangerschaft erfahren soll und Sie sich über eine
„Vertrauliche Geburt“ informieren wollen, - über Fragen zur Familienplanung, Verhütung oder andere Sie beschäftigende Themen sprechen wollen.
Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson (z.B. einer Freundin) kommen. Jugendliche können sich auch ohne Eltern an uns wenden. Die Beraterinnen beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Unsere Beratungen sind kostenlos und ergebnisoffen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und sind unabhängig von Konfession und Nationalität.